Die erlaubte Höhe eines Zauns und weitere Aspekte werden auf Bundeslandebene geregelt, die lokale Gemeinde kann hier – etwa durch Bebauungspläne – ergänzende Vorgaben machen. Schlussendlich ist der sicherste Weg immer, Ihr zuständiges Bauamt anzufragen. In Niedersachsen gilt grundsätzlich: ein Sichtschutzzaun darf 1,80 m hoch sein, ohne dass es einer Genehmigung bedarf. Ist der Bereich (mindestens) ab 1,80 m durchsichtig (oder stimmt der Nachbar zu), ist der Zaun auch bis zu 2 Metern Höhe genehmigungsfähig. Im Ausnahmefall kann sogar eine Einfriedung mit bis zu 3 Metern Höhe möglich sein! Wichtig ist hier zum einen die (schriftliche) Zustimmung anliegender Nachbarn und zum anderen, dass das Ortsbild nicht beeinträchtigt wird.
