Grundsätzlich gibt es in jedem Bundesland eigene Regelungen rund um „Einfriedungen“ bzw. Zaun, Mauer & Co. – sogar auf Gemeindeebene kann es Unterschiede geben, was beim Zaunbau zu beachten ist. Geht es um das Thema „Baugenehmigung“, sind Sie mit 1,80 m hohen Sichtschutzzäunen auf der sicheren Seite. Nicht zufällig bieten die meisten Anbieter Sichtschutzzäune in dieser Höhe an, um sie möglichst bundesweit verkaufen zu können, ohne dem Käufer Genehmigungsprozesse aufzubürden. Höhere Zäune müssen genehmigt werden – eventuell ist hier noch die Einwilligung des Nachbarn erforderlich. Wichtig: Der Zaun muss auf Ihrem Grundstück liegen – nicht etwa exakt auf der Grenzlinie zum Nachbargrundstück. Insgesamt sollten Sie Ihr Zaunprojekt stets vorher mit dem Nachbarn absprechen, um den guten Frieden zu wahren!
